Mit einer gesicherten Autismus-Diagnose können diverse Hilfen beantragt werden - sowohl für Privatleben, Schule, als auch das Berufsleben.
Manche Diagnosestellen nennen im Abschlussbericht auch Empfehlungen, und man kann die behandelnden Fachleute nach Tipps fragen.
Im Folgenden sind die häufigen Hilfsangebote aufgelistet.

Autismustherapie
Eine Autismustherapie ist über darauf geschulte Psychologische Psychotherapeuten oder Psychiater möglich, oder über spezielle Autismus-Therapiezentren. Letzteres wird über die Eingliederungshilfe finanziert. Es können auch Psychotherapie und Autismustherapie parallel erfolgen; oftmals liegt eine Erkrankung parallel zum Autismus vor, welche dann ebenfalls therapiert werden sollte. Dies erfolgt dann über die Krankenkasse Die Kosten für eine Therapie werden also je nach Art entweder von der Krankenversicherung übernommen, oder die Kostenübernahme muss beim zuständigen Leistungsträger vorab beantragt werden. Hierzu erhält man in der Regel ein Formular vom Therapiezentrum, mit dem man dies beantragen kann.
Zuständig ist:
- Das Sozialamt, wenn es als Eingliederungsmaßnahme zur „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ geht. Hierbei wird das Vermögen geprüft, ggf. ist eine Zuzahlung notwendig.
- Die Agentur für Arbeit, wenn es um die „Teilhabe am Arbeitsleben“ geht. Hierbei werden die Kosten übernommen, wenn es darum geht wieder erwerbstätig zu werden oder den Erhalt der Erwerbtätigkeit geht (z.B. wenn man derzeit wegen der Probleme durch den Autismus arbeitslos ist, oder in Gefahr läuft den Arbeitsplatz zu verlieren).
- Die Rentenversicherung, wenn man bereits 15 Jahre erwerbstätig war oder eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit bezieht.
Die Autismus-Therapiezentren unterstützen einen jedoch hierbei, teilweise wird auch ein Gutachten gestellt weshalb eine Therapie mit welcher Begründung notwendig wäre.

Wohneinrichtungen
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Wohnsituation:
- Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe Hierbei wird sich seitens der Einrichtung um alles Lebensnotwendige gekümmert. Man erhält ca. 100 € „Taschengeld“ pro Monat zur freien Verwendung.
- Ambulant betreutes Wohnen Hierbei wohnt man selbstständig und finanziert dies auch selbst. Es können aber Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden, zum Beispiel Fahrtkostenerstattung, Begleitung zu Freizeitaktivitäten, usw.

Grundsicherung
Die Grundsicherung gilt, wenn man zum Beispiel dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Das bedeutet, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann. Sie greift bis zum jeweiligen Rentenalter. Wer ein eigenes Einkommen hat, hat keinen oder verminderten Anspruch auf die Grundsicherung. Wenn man also zum Beispiel bereits eine Erwerbsminderungsrente erhält, dient die Grundsicherung höchstens als Aufstockung. Falls man pflegebedürftig ist und Pflegegeld erhält, wird dieses Geld jedoch nicht mit verrechnet. Das Einkommen der Eltern wird seit dem 01.01.2020 jedoch nicht mehr hinzugezogen, man kann also trotzdem die Grundsicherung beantragen.
Weitere Details sind hier zu finden:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung/

Nachteilsausgleich
Grundsätzlich sind (Berufs)Schulen dazu verpflichtet, auf die spezifische Wahrnehmungsverarbeitung von Menschen mit Autismus Rücksicht zu nehmen. Infolgedessen gibt es verschiedene Arten von Nachteilsausgleichen, die jedoch nicht einheitlich geregelt sind. Dies kann also je nach Bundesland anders sein. Voraussetzung hierfür ist eine gesicherte Autismus-Diagnose. Die jeweiligen Maßnahmen werden individuell von der Schule nach Beantragung geprüft, und die Schulleitung entscheidet darüber in Absprache mit den Lehrkräften/Dozenten. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Für de Lehrkräfte/Dozenten ist dies dann verbindlich.
Mögliche Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
- Wahl des Sitzplatzes im Kursraum
- Gesonderter Raum bei Prüfungen
- Individuelle Pausenzeiten und Verbleib im Klassenraum
- Rückzugsmöglichkeiten
- Einsatz von Mentoren für Erklärungen
- Zusatzzeit bei Prüfungen
- Befreiung von Gruppen- oder Partnerarbeiten, stattdessen Einzelarbeit
- Angepasste Medien wie z.B. vereinfachte Texte
- Einsatz von Anschauungsmitteln wie z.B. Grafiken oder Symbolen
- Befreiung von auditiv besonders belastenden Fächern wie z.B. Sport oder Musik
- Zulassung einer Begleitperson bei Veranstaltungen

Pflegegrad
Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gehören auch geistige und psychische Beeinträchtigungen zur Pflegebedürftigkeit. Somit können Pflegeleistungen bezogen werden; diese werden über die Pflegeversicherung finanziert. Hierzu muss zunächst ein Pflegegraf beantragt werden. Es wird geprüft, welcher der fünf Pflegegrade zutrifft. Hieran richten sich der Umfang und die Höhe der Pflegeleistungen.
Weitere Informationen sind hier zu finden:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/

Schwerbehindertenausweis
Als schwerbehindert gilt man, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt (dieser Grad wird übrigens nicht in Prozent angegeben, wie oft vermutet). In manchen Fällen kann neben dem GdB auch ein Merkzeichen beantragt werden wie zum Beispiel H (Hilflos) oder B (Betreuung notwendig).
Die Merkzeichen sind hier gelistet:
https://www.schwerbehindertenausweis.de/behinderung/ausweis/die-merkzeichen
Der Schwerbehindertenausweis wird nicht pauschal erteilt sofern man eine Autismus-Diagnose hat, sondern richtet sich nach den Einschränkungen im Alltag. Liegen mehrere Einschränkungen vor, zum Beispiel durch parallel auftretende Erkrankungen, wird dies jedoch nicht addiert; vielmehr zählt die höchste Einschränkung.
Den Ausweis sollte man gemeinsam mit dem behandelnden Hausarzt oder anderen Fachleuten beantragen, da dies die Chance auf Erteilung erhöht.
Bei Genehmigung kann dies folgende Vorteile mit sich bringen:
- Steuerlicher Nachteilausgleich
- Befreiung von der KFZ-Steuer (Merkzeichen G / Gl / aG / Bl / H)
- Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (Merkzeichen H / B)
- Kostenlose Beförderung bei der Deutschen Bahn AG (Merkzeichen B)
- Längere Kündigungsfristen / höherer Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
- Mehr gesetzliche Urlaubstage

Betreuung
Folgendes gilt laut Paragraf 1896 Absatz 1 des BGB:
“Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen.”
Quelle: https://buergerliches-gesetzbuch.net/paragraph-1896
Dies gilt auch für viele Menschen mit Autismus; oftmals ist man durchaus in der Lage sich selbst um alles zu kümmern, jedoch wird bei manchen Dingen Unterstützung benötigt. Die Betreuung betrifft dann nur die Bereiche, in denen sie auch benötigt wird. Betreuer kann eine nahestehende Person oder eine fremde Person sein; man kann auch einen Betreuer vorschlagen. Bevorzugt wird ein Familienmitglied oder Ehepartner als Betreuer eingesetzt. Mögliche Tätigkeiten des Betreuers sind dann zum Beispiel das Vereinbaren von Terminen, Telefonanrufe, oder generell die Klärung von Angelegenheiten.

Werkstatt für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen (kurz: WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dort werden Menschen beschäftigt, die generell oder temporär nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
Ziele dabei sind:
- Die Ermöglichung einer angemessenen Berufsbildung
- Der Erhalt der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit
- Die Entwicklung oder Wiedergewinnung derer
- Die Weiterentwicklung der Persönlichkeit
- Die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Eingliederungshilfe
Details zur aktuellen Regelung sind hier zu finden:
https://www.lebenshilfe.de/eingliederungshilfe-und-das-bundesteilhabegesetz/
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/eingliederungshilfe.php